Informationen zur Antragsstellung
Selbsthilfeförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen
Nach dem § 20h SGB V fördert die gesetzlichen Krankenversicherung Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern gelten dabei gemeinsame Förderkriterien.
Details können Sie im Merkblatt nachlesen. Die Anträge werden bayernweit bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres bei den Geschäftsstellen der 13 Regionalen Runden Tische eingereicht.
Der Regionale Runde Tisch ist dabei die Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Selbsthilfegruppen und den Selbsthilfekontaktstellen. Hier werden die Anträge und Verwendungsnachweise eingereicht, bearbeitet und an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben.
In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter dann über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.
- Der Runde Tisch SüdOstOberbayern ist zuständig für die Regionen → Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein
- Das Selbsthilfezentrum München ist zuständig für → Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg
- Die Selbsthilfekontaktstelle Bad Tölz-Wolfratshausen ist zuständig für die → Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen